In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die Pflicht, den gültigen Fischereischein beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen. Grundlegend besteht ab dem vollendetem 14. Lebensjahr die Fischereischeinpflicht.

Der Fischereischein belegt die erlangte Sachkunde zum waidgerechten Umgang mit dem Fisch und aller notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten eines Tieres.

Um den Fischereischein zu erwerben, muss man erfolgreich eine Prüfung ablegen. Diese Prüfung findet unter Aufsicht eines dafür zugelassenen Prüfers statt. Einmal erlangt, ist dieser Fischereischein lebenslang gültig.

Um danach in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich noch eine Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers benötigt. Dieses können private Personen sein, als auch Vereine oder der Landesanglerverband.

Als ein Verein im Landesanglerverband sehen wir uns auch in der Verpflichtung Ausbildung und Prüfung zu organisieren. Somit bieten wir auch Ausbildungen und Prüfungen nach Aushang an.
Interessierte an einem Fischereischein können hier genaueres zu unseren Angeboten finden